Konkret sollen Unternehmen einen Abschlag in Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer beantragten Summe erhalten, maximal 10.000 Euro. Betroffene können in ihrem Antrag auf die Novemberhilfe angeben, ob sie eine Abschlagszahlung wollen.

Die Anträge können über eine bundeseinheitliche IT-Plattform gestellt werden. Der Antrag muss elektronisch durch SteuerberaterInnen, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte gestellt werden, damit soll Missbrauch vorgebeugt werden. Soloselbstständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.

Die Bundesregierung hatte die Zuschüsse etwa für Kinos, Gastronomiebetriebe sowie Soloselbstständige zugesagt, die seit Anfang November von den behördlich angeordneten Schließungen im Kampf gegen eine Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind. Für die weitaus meisten der Firmen sollen Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 gewährt werden.