Beim gestrigen 15. Kulturpolitischen Spitzengespräch in Potsdam haben sich Bund, Länder und die kommunalen Spitzenverbände auf wesentliche Erleichterungen für die Antragstellung beim Sonderfonds geeinigt: Bei der Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden wird künftig nicht nur eine rechtlich zwingende, sondern auch eine freiwillige Beschränkung aufgrund eines Hygienekonzepts als Grundlage für eine Förderung anerkannt. Die Änderungen werden in den Förderbestimmungen des Sonderfonds zeitnah angepasst und veröffentlicht. Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien, betonte den großen Einsatz und die gute Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Umsetzung des Sonderfonds und sieht in den Anpassungen eine wichtige Grundlage für dessen zukünftige Wirksamkeit. „Die im Verbund mit den Ländern beschlossenen Erleichterungen bei der Wirtschaftlichkeitshilfe und der Ausfallabsicherung schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Kulturveranstaltungen bundesweit auch in der aktuellen unwägbaren Pandemielage weiterhin längerfristig planbar und wirtschaftlich tragfähig sind“, so Grütters.
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