Der Kinoprogrammpreis wurde zum ersten Mal im Jahr 1970 durch den Bundesminister des Innern vergeben. Der Sonderpreis zum 50. Jubiläum richtet sich an Preisträger, die in den Jahren 2017, 2018, 2019 zumindest einmal einen Kinoprogrammpreis der BKM erhalten haben. Der maximale Förderbetrag pro Kino beträgt 50.000 Euro. Diese Mittel können auch für den laufenden Betrieb – also nicht nur investiv – eingesetzt werden und sollen die Existenz der prämierten Kinos gerade in der aktuell schwierigen Situation stützen.

Grütters weiter: „Die Filmtheater stehen vor einem existenzbedrohenden Rückgang ihrer Umsätze. Ich habe mich daher mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Hilfen der Bundesregierung auch dem Kultur-, Kreativ- und Mediensektor, und damit auch den Kinobetrieben, zugutekommen. Zusätzlich zu dem Sonderpreis und den bereits mit der Filmförderungsanstalt und den Länderförderern verabredeten konkreten Hilfsmaßnahmen für Produktion, Verleih und Kino bereiten wir aktuell auch eine deutliche Erleichterung der Förderbedingungen für das Zukunftsprogramm Kino vor. Ich bin zuversichtlich, dass die allgemeinen und branchenspezifischen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung und der Länder im Verbund insgesamt wesentlich dazu beitragen können, den Kulturort Kino und die Vielfalt des deutschen Films auch in der aktuellen Krise abzusichern und langfristig zu erhalten.“

Zusätzlich plant die BKM eine vorzeitige Vergabe des diesjährigen Kinoprogrammpreises bereits im Sommer, damit die Kinos ihre Preisgelder möglichst frühzeitig für den Weiterbetrieb nutzen können.

Die Auszahlung des einmaligen Sonderpreises erfolgt über das Bundesverwaltungsamt. Die Preisträger werden zeitnah über die Einzelheiten der Preisgeldvergabe informiert.