Dazu erklärte die Staatsministerin: „Gerade jetzt in dieser schweren Krise sollen uns die Kinos soweit wie möglich als Orte der Begegnung erhalten bleiben. Die Sicherheit für Zuschauer und Personal steht dabei natürlich an höchster Stelle. Für den Neustart der Kinos gilt es daher jetzt, die Ansteckungsgefahren in ihren Räumen bei laufendem Betrieb so gering wie möglich zu halten. Deshalb unterstützen wir sie mit unseren beiden Zukunftsprogrammen bei den notwendigen Investitionen wie zum Beispiel beim Einbau von Schutzvorrichtungen oder bei der Installation bargeldloser Kassen- oder Online-Ticketing-Systeme.“

Aus dem „Zukunftsprogramm Kino II“ fördert der Bund Investitionen in Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, mit denen sich die Gefahr einer Ausbreitung des Corona-Virus beim Kinobesuch reduzieren lässt. Hier können nun die Kinos Mittel erhalten, die die strukturellen oder kulturellen Antragsvoraussetzungen des „Zukunftsprogramm Kino l” nicht erfüllen. Die maximale Förderhöhe pro Kino beträgt 315.000 Euro. Ein Unternehmen, das mehrere Standorte betreibt, darf insgesamt maximal 630.000 Euro beantragen.

Wie die Filmförderungsanstalt, die das Programm abwickelt, noch mal extra schreibt, ist Start des Antragsverfahrens bei der FFA der 1. August 2020. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für pandemiebedingte investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren in den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen des Kinos. Gefördert werden u.a. auch bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme sowie nachhaltige und umweltschonende Verfahren wie die Modernisierung und der Einbau von sanitären Einrichtungen und Klima- bzw. Belüftungssysteme.

Die Fördergrundsätze für das „Zukunftsprogramm Kino II“ sind abrufbar unter www.ffa.de/zukunftsprogramm-kino-ii-1.html . Der Online-Antrag folgt in Kürze. Kinos, die die Antragsvoraussetzungen des Zukunftsprogramm 1 erfüllen, sind nicht antragsberechtigt.

Informationen zum „Zukunftsprogramm Kino I“ gibt es unter: https://www.ffa.de/zukunftsprogramm-kino.html