Monikas Grütters erklärt dazu: „Wir wollen das Kinopublikum zurückgewinnen. In der aktuell noch schwierigen Anlaufphase nach der pandemiebedingten Schließung brauchen die Kinos dafür dringend neue attraktive Filme. Die Verleiher sind wiederum auf eine schnelle und wirksame Unterstützung bei der Bereitstellung neuer Filme angewiesen. Hierfür wird die Verleihförderung des Bundes durch eine Anpassung der Förderbedingungen und eine Erhöhung der Mittel erheblich verstärkt, damit sich der Kinomarkt im zweiten Halbjahr 2020 von der Krise erholen kann. Das Programm zur Verleihförderung schließt konsequent an die schon bestehenden und weiteren pandemiebedingten Hilfsprogramme für die Kino- und die Produktionswirtschaft an.“

Die kulturelle Verleihförderung wird mit 4 Mio. Euro verstärkt. Weitere 10 Mio. Euro sollen in Anlehnung an die im Filmförderungsgesetz (FFG) vorgesehene Verleihförderung im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Filmförderungsanstalt (FFA) für die Stärkung des Filmverleihs in Deutschland ausgereicht werden. Zudem ist geplant, einmalig eine eigenständige Förderlinie für den Vertrieb von Kinofilmen ins Ausland mit einem Fördervolumen von bis zu 1 Mio. Euro aufzusetzen. Die Kriterien für die bei der FFA angesiedelten eher wirtschaftlich ausgerichteten Verleih- und Vertriebsförderungen werden derzeit noch auf Bundesebene abgestimmt und werden zeitnah gesondert bekanntgegeben.
Für die Verleihförderung der kulturellen Filmförderung treten insbesondere folgende Neuerungen unmittelbar in Kraft:

• Anhebung der maximalen Förderhöhe von 50.000 Euro auf 150.000 Euro je Verleihprojekt

• Aufhebung der Begrenzung auf 40 Kopien (Einsätze) zum Kinostart

Die Anzahl der Jurysitzungen wird auf vier Mal jährlich erhöht. Die nächste Einreichfrist endet am 21. August 2020.