Monika Grütters erklärt dazu: „Wochenlang hatten die Kinos in Deutschland geschlossen, jetzt können sie aufgrund der Abstandsregeln nur mit geringer Kapazität öffnen. Auch wurden zahlreiche Filmstarts verschoben, und es fehlen aktuell noch immer Filme, die das große Publikum ins Kino ziehen. Darunter leidet die gesamte Filmbranche, auch die Einnahmen der FFA sind durch diese Entwicklung stark zurückgegangen. Wir müssen daher jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir auch in Zukunft ein breites und vielfältiges Angebot an hochwertigen Filmen haben. Weil die FFA bei der Filmförderung eine Schlüsselrolle einnimmt, unterstützen wir sie jetzt direkt und helfen damit der Helferin. Eine starke FFA ist wichtiger denn je.“

FFA-Präsident Bernd Neumann (Staatsminister a.D.) dankte seiner Vorgängerin: „Im Namen der Branche und der FFA möchte ich der Bundesregierung und natürlich auch der Kulturstaatsministerin, Monika Grütters, sehr herzlich für diese Hilfe mit einem Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro danken. Die Einbrüche bei der Filmabgabe der Kinos führen zu einer empfindlichen Absenkung der Fördermittel, nach der eine gerade in diesen Zeiten effektive Förderarbeit nur noch sehr eingeschränkt möglich wäre. Mit den Mitteln aus dem BKM-Programm NEUSTART KULTUR wird unser Handlungsspielraum wieder erhöht und die FFA kann dazu beitragen, dass die deutsche Film- und Kinowirtschaft während und nach der Corona-Pandemie im Rahmen des Möglichen produktiv und leistungsfähig bleibt.”

„Die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zur Reduzierung der Pandemieschäden generell, die auch der Filmwirtschaft zu Gute kommen, die verschiedenen Sonderprogramme für die Film- und Produktionswirtschaft im Haushalt von BKM sowie die 19 Millionen Euro zur Stärkung der FFA verdeutlichen, dass die Förderung von Film und Kino auch weiterhin zu den Schwerpunkten der Kulturpolitik von Monika Grütters gehören. Natürlich werden die Schäden der Pandemie nicht folgenlos bleiben, aber jetzt gilt es für die zuständigen Gremien der FFA, die finanziellen Zuwendungen in diesem, aber insbesondere auch im nächsten Jahr, mit Augenmaß und Weitsicht einzusetzen“, betont FFA-Präsident Bernd Neumann weiter.

Die zusätzlichen 11 Millionen Euro für den Verleih und Vertrieb sind Teil eines umfassenden, zeitlich befristeten Maßnahmenprogramms der Kulturstaatsministerin zur Stärkung des Filmabsatzes. Um angesichts der Corona-Krise schnell und effizient Hilfe zu leisten, orientiert sich die Verleih- und Vertriebsförderung des Bundes an den etablierten Strukturen des Filmförderungsgesetzes (FFG). Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.

Verleihunternehmen können Zuschüsse von bis zu 25 % kumulativ zu der regulären Verleihförderung der FFA beantragen.
Vertriebsunternehmen können Zuschüsse von bis zu 50 % beantragen.
Alle relevanten Informationen zum Förderprogramm Verleih und Vertrieb unter:
www.ffa.de/neustartkultur-verleih-und-vertrieb-1.html

Weitere Informationen zum Konjunkturprogramm NEUSTART KULTUR unter:
www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur