
Streaming- und TV-Anbieter sollen künftig Filme mit FSK-Altersfreigabe abweichend selbst bewerten und damit auch jüngeren Kindern bzw. Jugendlichen zeigen können. Dies sieht ein Entwurf der Rundfunkkommission der Länder zur Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) vor. Ein- und derselbe Film könnte demnach mit FSK-Altersfreigabe ab 12 Jahren im Kino laufen und als Stream oder im TV ab 6 oder ab 0 Jahren im Kinderprogramm oder Kinderaccount gezeigt werden. Die FSK und ein Bündnis aus Jugendschutzorganisationen und der Filmwirtschaft fordern die Rundfunkkommission der Länder auf, die geplanten Änderungen zu abweichenden Freigaben zu streichen. Unterstützend wurde eine Online-Petition gestartet, die bundesweit Unterschriften sammeln soll.