Aufgrund der Pandemiefolgen und der damit verbundenen Verwerfungen hat sich die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) entschlossen, die „große“ Reform des Filmförderungsgesetzes FFG noch einmal zu vertagen und das Gesetz in seiner bestehenden Form mit leichten Anpassungen um ein Jahr zu verlängern. Die Verbände wurden zu einer Stellungnahme aufgefordert, der Branchendienst medienpolitik.net befragte Verbandsvertreter*innen, darunter auch den Vorsitzenden der AG Kino – Gilde, Christian Bräuer.
Für Bräuer und den Verband ist die weitere Verlängerung richtig, um Zeit für eine grundlegene Strukturreform zu gewinnen, denn, so Bräuer: „…Schnellschüsse oder ein Drehen an Stellschrauben bringen uns nicht weiter. Dafür brauchen wir eine Risikoanalyse und einen strategischen Zukunftsplan für das deutsche Kino – verstanden als Kulturgut wie Kulturort.“
Als wichtigste Ziele nennt Bräuer die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Vielfalt des deutschen Kinofilms und den flächendeckenden Erhalt des Kulturorts Kinos in seiner ganzen Breite. Um diese Ziele zu erreichen hat die AG Kino – Gilde bereits konkrete Vorstellungen von der Filmförderung, über die Infrastruktur- bis zur Publikumsentwicklung.
Die kurzen Stellungnahmen der Verbandsvertreter*innen finden sich unter: https://www.medienpolitik.net/2022/11/wir-sehen-die-verlaengerung-des-ffg-um-ein-weiteres-jahr-mit-grossen-sorgen/?crmailing=14033970&crcustomer=726&crlink=77794182