Zusätzlich wird aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der bereits zu Corona eingeführt wurde, auch eine Härtefallregelung finanziert. Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sieht der Bund insgesamt 12 Milliarden Euro vor. Explizit werden auch „gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen“ zur Verfügung gestellt. Hierfür soll laut Kulturstaatsministerin Claudia Roth 1 Milliarde Euro bereit stehen.

All diese Eckpunkte müssen nun noch ausgearbeitet und in Gesetzesform gegossen werden.