Gestern haben sich die Ministerpräsident*innen und das Kanzleramt auf die Grundzüge der Gas- und Strompreisbremse geeinigt. Demnach wird der Preis für Gas und Strom für kleinere und mittlere Unternehmen für 80% des Vorjahresverbrauches gedeckelt. Berechnungsgrundlage ist die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde. Für diese 80% sind dann beim Gas 12 Cent pro Kilowattstunde zu bezahlen. Beim Strom sind es 40 Cent.
Die Gaspreisbremse soll möglichst ab 1. Februar 2023 gelten, beim Strom ist bereits der 1. Januar 2023 vorgesehen.
Zusätzlich wird aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der bereits zu Corona eingeführt wurde, auch eine Härtefallregelung finanziert. Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sieht der Bund insgesamt 12 Milliarden Euro vor. Explizit werden auch „gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen“ zur Verfügung gestellt. Hierfür soll laut Kulturstaatsministerin Claudia Roth 1 Milliarde Euro bereit stehen.
All diese Eckpunkte müssen nun noch ausgearbeitet und in Gesetzesform gegossen werden.