Im Hinblick auf die morgen anstehenden Entscheidungen von Bund und Ländern die Corona-Maßnahmen zu verschärfen, erinnert der Deutsche Kulturrat daran, dass bei Beschränkungen oder Untersagungen im Kulturbereich der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden muss. Dies wurde mit der Reform des Infektionsschutzgesetzes aus dem letzten Jahr festgesetzt und betrifft sowohl die künstlerische Betätigung selbst, als auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks. Der Kulturrat teilt das Ziel, die Coronapandemie energisch einzudämmen und verweist auf die erheblichen Anstrengungen, die Künstler*innen sämtlicher Sparten und Kultureinrichtungen in den letzten Monaten dafür bereits unternommen haben. Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates: „Der Kulturbereich trägt seit eineinhalb Jahren alle angemessenen Maßnahmen zum Schutz vor Corona mit. Auch jetzt öffnen wir unsere Einrichtungen selbstverständlich nur unter strengen Hygienebedingungen. Absolut inakzeptabel wäre es, wenn Kulturveranstaltungen schlechter als Sportveranstaltungen gestellt würden.“
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