Heute erreichen uns weitere Infos zum Start des Zukunftsprogramm Kino. Das ZPK I wird 2023 mit vor-pandemischen Förderbedingungen fortgesetzt. Für den Erhalt des Kulturortes Kino stellt die BKM 15 Mio. Euro zur Verfügung.
Investitionen der Kinos können mit bis zu 40% der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal bzw. 45.000 Euro pro Leinwand für Kinos ab zwei Sälen, gefördert werden. Eine Eigenbeteiligung der Kinos von mindestens 5 % muss nachgewiesen werden. Die Förderung kann mit Zuwendungen der Länder sowie der Kinoprojektförderung oder Referenzkinoförderung der FFA kombiniert werden.
Das Antragsverfahren wird weitestgehend digitalisiert. Für die Reihenfolge der Bearbeitung ist nun der Zeitpunkt der digitalen Einreichung ausschlaggebend.
Das FFA-Antragsportal wird derzeit umgebaut und an die geplanten Änderungen angepasst. Die Anlegung neuer Anträge soll ab Anfang März möglich sein. Wir werden informieren, sobald klar ist, ab wann Anträge im Förderportal wieder angelegt und eingereicht werden können.
Sobald alle für die Bescheiderstellung erforderlichen Unterlagen vorliegen, die Mindest-Eigenbeteiligung in Höhe von 5 % nachgewiesen wurde und grundsätzlich 45 % der Finanzierung der Maßnahme gesichert nachgewiesen wurden, kann der Zuwendungsbescheid ausgestellt werden. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss dabei glaubhaft dargestellt und innerhalb von sechs Monaten zu 100 % gesichert nachgewiesen werden.
Förderberechtigt sind Kinos mit bis zu sieben Leinwänden, die ihren Sitz in einem Bundesland haben, in dem eine eigene investive Kinoförderung bereitgestellt wird. Nach derzeitigen Informationen ist das für das ZPK I in allen Bundesländern der Fall. Zudem müssen die Kinos mindestens eines der drei folgenden Kriterien erfüllen:
– Sitz in einer Gemeinde bis maximal 50.000 Einwohner;
– prämierte Auszeichnung mit dem Kinoprogrammpreis der BKM oder dem Kinopreis des Kinematheksverbunds der letzten drei Kalenderjahre oder mit einem Kinoprogrammpreis der Länder in den Jahren 2018, 2019 oder 2020;
– Besucheranteil von durchschnittlich mindestens 40 % für deutsche und europäische Filme oder Programmanteil von durchschnittlich mindestens 40 % deutsche und europäische Filme im Durchschnitt der letzten vier Kalenderjahre.
Ihr findet alle derzeitigen Informationen und weiterführenden Links auf folgender Webseite:
https://www.ffa.de/zukunftsprogramm-kino-i.html
Dort gibt es auch eine Liste mit den Ansprechpartner*innen bei den Länderförderern.