Das neue Filmförderungsgesetz (FFG) geht nun in die entscheidenden Abstimmungen im Bundestag. Bei der Anhörung der Verbände sprach Christian Bräuer als Vertreter der Arthousekinos in Deutschland. Besonderes Augenmerk legte er in seinen Ausführungen darauf, weitere Verkürzungen und Einfallstore bei den Sperrfristen abzuwenden. Daneben geht es auch um die Bewahrung eines auch für kleine Kinos fairen Filmabgabemodells und nach Möglichkeit einer Nachjustierung zu Gunsten der Kinos.
Hier gibt es auch noch weiteren Abstimmungsbedarf mit dem HDF Kino. Im derzeit geltenden FFG wird nach Leinwand abgerechnet, künftig soll pro Kinocenter abgerechnet werden. Der HDF befürchtet einen massiven Nachteil für kleinere und mittlere Betriebe. Christian Bräuer zeigt sich dagegen überzeugt, dass das System nach der Umstellung gerade für kleinere Unternehmen gerechter wird und damit für jede Leinwand in einem Filmtheater die wirtschaftliche Effizienz stark steige.
Einig waren sich die Kinoverbände darin, dass das Zukunftsprogramm Kino fortgesetzt werden müsse, mit dem die Bundesregierung die Werterhaltung und Digitalisierung der Kinos fördert. Der Investitionsbedarf der Kinos liegt bei 112 Millionen Euro im Jahr. Im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025 ist das Programm finanziell nicht unterlegt. Beide Experten plädierten auch dafür, die geplante Streichung der Förderung des Abspiels von Kurzfilmen im FFG zurückzunehmen und die Unterstützung von Festivals zu erhalten beziehungsweise auszubauen.