Für die Kinos wird die Luft erst einmal dünner. Erhalten bleibt im FFG lediglich die Projektkinoförderung. Die Referenzförderung entfällt, das dafür bislang vorgesehene Geld  (5% der FFA Einnahmen) werden der Projektkinoförderung zugeschlagen. Die Filmabgabe für Kinos wird zukünftig kinobasiert und nicht mehr leinwandbezogen erhoben. Als Mindestumsatz für die Abgabepflicht stehen 100.000 Euro im Entwurf. Zur Zukunft der kulturellen Kinoförderung (Programmpreise, Programmkinoklassifizierung) enthalten die Papiere noch keine Hinweise.

Die AG Kino – Gilde bezieht in einer ersten Veröffentlichung wie folgt Stellung: „Der Reformentwurf kommt zum richtigen Zeitpunkt, ist aber in dieser Form für die Kinos völlig unzureichend. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand findet eine massive Verschiebung von Kino zu Streaming und TV statt. Die Produktion erhält unbegrenzte Mittel und wird von Verpflichtungen entbunden, während die essenzielle Rolle der Kinos in der kulturellen Landschaft nicht nur vollkommen vernachlässigt wird, sondern Schutz und Förderung sogar abgebaut werden sollen. Das kann und wird nicht funktionieren!

Ein ganzheitlicher Ansatz ist richtig. Dieser bedeutet allerdings unabdingbar auch eine Berücksichtigung der Kinos bei der Allokation öffentlicher Mittel, um die deutsche Filmkultur in ihrer gesamten Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Kinos schaffen Kultur in der Fläche und bereiten dank der engen Vernetzung mit ihrem Publikum vor Ort das Fundament für den Erfolg von Filmkunst. Ohne dieses Fundament wird der deutsche Film im nationalen wie im internationalen Wettbewerb scheitern.

Das Ungleichgewicht im Reformentwurf ist nicht nachhaltig – es ist, als würde man nur den Bau von Elektroautos fördern, ohne sich um Ladesäuleninfrastruktur und Straßennetze Gedanken zu machen.

Die noch offene Lücke in der kulturellen Filmförderung – der vierten Säule der angestrebten Reform der Bundesfilmförderung – muss nun dringend geschlossen werden, um Klarheit zu schaffen. Sollte auch hier eine Schwächung der Kinos erfolgen, sehen wir das Reformvorhaben insgesamt als gescheitert“, so Christian Bräuer, Vorsitzender der AG Kino – Gilde.

Drei Säulen sind aus Sicht der AG Kino – Gilde entscheidend, damit die Reform zum Erfolg wird:

  1. Die Kinos brauchen eine planbare Investitionsförderung, um elementaren Herausforderungen wie den digitalen und ökologischen Modernisierungsprozessen begegnen zu können – entweder wie in der Produktion durch Steueranreize oder durch die Fortführung und Ausbau des Zukunftsprogramm Kino!
  2. Die Kinos brauchen eine verlässliche Programmförderung, um ihren Einsatz für Programmvielfalt und Publikumsentwicklung zu unterstützen. Zu den großen Branchentrends gehört die wachsende Bedeutung des Engagements der Filmkunsttheater für den Erfolg, die Sichtbarkeit und den gesellschaftlichen Mehrwert von Arthousefilmen. Es ist überfällig, dass die öffentliche Filmförderung diesem Wandel Rechnung trägt.
  3. Die Kinos brauchen verbindliche Auswertungsfenster, die die Kulturorte und den deutschen Kinofilm schützen. Diese müssen auch im Rahmen der Investitionsverpflichtung umfassend gelten. Das bedeutet auch, dass eine Auswertung im Kino explizite Voraussetzung bei der Förderung sein muss. Eine Aufweichung des Kinofensters ist nicht akzeptabel.