Die Kinoverbände setzen dabei auf das Kino als „Marktplatz freier Ideen und gesellschaftlicher Vielfalt“, der in den bisherigen Reformbemühungen noch nicht ausreichend abgebildet ist. Es besteht für die Kinobranche die Gefahr, dass sie nach der Reform schlechter steht als bisher. Mit 40 Mio. Euro wird die Förderlücke für die Filmtheater beziffert. Alle Unterzeichner sind sich einig, „dass ein ganzheitlicher Reformansatz für das Gelingen dieses Reformvorhabens zwingend ist, um zukunftssichere Rahmenbedingungen für unsere Branche zu schaffen. Und: Eine Filmförderreform muss die gesamte Kinofilmwirtschaft in den Blick nehmen, vom Talent- über den Dokumentar-, Kinder-, und Animationsfilm, von Arthouse- bis zu den großen Blockbustern. Belange der Verleiher, der Kinos, der technisch-kreativen Dienstleister und der Studios sowie die Interessen der Urheber und Urheberinnen und der Filmschaffenden sind zu berücksichtigen.“

Mit der weiteren Erholung der Kinos nach der Corona-Pandemie wird auch wieder ihre Bedeutung für die kommerzielle Auswertung von Filmen deutlich. Daher ist der geforderte ganzheitliche Ansatz nur folgerichtig, wenn man nicht nur Filme um des Produzierens willen herstellt, sondern sie auch einem breiten Publikum zugänglich machen will.