Im Nachgang der Verleihung der Kinoprogrammpreise der Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien (BKM) in Frankfurt am Main am vergangenen Donnerstag appellieren die AG Kino – Gilde und ihre Mitgliedskinos an die Politik, das Zukunftsprogramm Kino zu retten und mit mindestens 15 Mio. EUR auszustatten. Die Fortführung des wichtigsten Förderprogramms für Land- und Arthousekinos entscheidet sich in den Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages im November.
„Das Zukunftsprogramm Kino muss die Filmreform komplettieren!“, unterstreicht Christian Bräuer, Vorstandsvorsitzender der AG Kino. „Die Zahlen sind eindeutig: Filme abseits großer Blockbuster-Produktionen mit ihren hohen Budgets und weitreichendem Marketing haben es auf digitalen Vertriebswegen schwer. Besonders kulturell anspruchsvolle Filme brauchen die Kinos für ihre Sichtbarkeit und ihren Erfolg, ohne sie lässt sich die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Films nicht steigern. Verlieren wir den Kulturort Kino, verlieren wir einen der wenigen verbliebenen kollektiven Räume in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Spannungen.“
Aus Sicht des Verbandes ist die geplante Filmreform erst dann vollständig, wenn neben der geplanten Programmförderung für Kinos auch eine Säule für Investitionshilfen mitgedacht wird. Die Kinos stehen vor immensen Investitionen, insbesondere in die Gebäudemodernisierung, digitale und technologische Umrüstung und in Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit – Investitionen, die entscheidend für den Erhalt unserer vielfältigen und flächendeckenden Kinolandschaft sind.
Das Zukunftsprogramm Kino versteht sich dabei als logische zweite Säule zum geplanten Steueranreizmodell bei der Filmproduktion. Nur im Zusammenspiel können die ambitionierten Ziele der Reform erreicht werden.
„Die Verleihung der Kinoprogrammpreise durch Claudia Roth hat die beeindruckende Vielfalt der Programmkinos gezeigt. Dahinter stehen Menschen, die sich mit hoher Kompetenz und viel Herzblut für lebendige Nachbarschaften einsetzen. Dies gilt es zu bewahren“, unterstreicht Christian Bräuer. „Die Länder stehen weiter bereit, das Zukunftsprogramm Kino mitzutragen. Diese Chance sollte der Bund nutzen und das Erfolgsprogramm unkompliziert weiterführen.“
Über das Zukunftsprogramm Kino
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt mit dem Zukunftsprogramm Kino Filmtheater in Kleinstädten bis 50.000 Einwohner sowie Arthousekinos mit herausragendem Programm bei notwendigen Investitionen. Die große Bedeutung dieses Programms wird bereits in der aktuellen Förderperiode deutlich: Die für 2024 bereitgestellten Mittel von 10 Millionen Euro waren innerhalb von 20 Sekunden nach Beginn der Online-Antragstellung vollständig vergeben. Eine Studie der Filmförderungsanstalt (FFA) schätzt den jährlichen Investitionsbedarf der Kinos auf über 100 Millionen Euro. Angesichts dessen sieht die AG Kino – Gilde für 2025 einen Mindestbedarf von 15 Millionen Euro, um zu verhindern, dass Arthouse- und Landkinos abgehängt werden.
Das Förderprogramm wurde bereits vor der Corona-Pandemie initiiert, da die Erlösstruktur der Land- und Arthousekinos keine ausreichenden Rücklagen für erforderliche Investitionen ermöglicht. Dabei erfüllen gerade diese Kinos als niedrigschwellige Kulturorte eine wichtige soziale Funktion in einer zunehmend fragmentierten Gesellschaft. Das Arthousekino war schon immer ein riskantes Unterfangen: Die Filmbelieferung ist über das Jahr ungleichmäßig verteilt und die Erlösstruktur dieser Kinos mit ihrem hohen gesellschaftlichen und kulturellen Mehrwert ist nicht primär auf Gewinnmaximierung ausgerichtet. Grundlegende Investitionen können häufig nicht aus dem laufenden Betrieb finanziert werden. Das Zukunftsprogramm Kino ist daher unverzichtbar für den Erhalt dieser wichtigen Kultureinrichtungen!
Bild: die Donau-Lichtspiele Offingen nach der Renovierung mit Hilfe des Zukunftsprogramms.