Die Westfälische Nachrichten schreiben heute ganz aktuell:
ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN: Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen werden unter Auflagen erlaubt, etwa mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern und der Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. Auch Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern sind ab Montag wieder zulässig. Dann gelten aber in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden erweiterte Schutzvorschriften. Bei Theatern, Konzertsälen und anderen Veranstaltungsorten mit festen Sitzplätzen kann die Abstandsregelung von 1,5 Metern entfallen. Dann muss ein Sitzplan erstellt werden, der genau erfasst, wo welche anwesende Person gegessen hat. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote mit festen Sitzplätzen.

In der NRW-Verordnung heißt es:

§ 8 Kultur (1) Bei Konzerten und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie auf Veranstaltungsbereichen im Freien mit bis zu 100 Zuschauern, sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, zur dauerhaften guten Durchlüftung der Räumlichkeit, insbesondere im Bühnenbe-reich, zur Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 und gegebenenfalls zur Umsetzung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (§ 2 Absatz 3) sicherzustellen. Wenn die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen, kann für die Sitzplätze das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 2 ersetzt werden.

Darin heißt es:
§ 2a Rückverfolgbarkeit (2) Die besondere Rückverfolgbarkeit im Sinne dieser Vorschrift ist sichergestellt, wenn die nach Absatz 1 verantwortliche Person zusätzlich zur Erhebung der Daten nach Absatz 1 einen Sitzplan erstellt und für vier Wochen aufbewahrt. In dem Sitzplan ist zu erfassen, welche anwesende Person wo gesessen hat.