Der Arthouse-Kinoverband sieht vor allem kritisch, dass die gesetzliche Regelung, die bislang ein Kinofenster von 6 Monaten vorsah, ohne Not und ohne jede Kompensation für die Kinos durch diese Vereinbarung ersetzt wird. Zudem betreffe sie nur geförderte deutsche Filme und nicht, wie z.B. in Frankreich alle Kinofilme. Mit der Unterschrift machen die Kinos deutlich, dass sie zu Veränderungen bereit sind, die die Branche und das Geschäftsmodell nach vorne bringen. Es sei jedoch eine echte Vorleistung, die sich in der weiteren Reform der Film- und Kinoförderung auszahlen müsse. Es sei klar, dass die Kinos weiterhin eines starken gesetzlichen Schutzes bedürfen, um gegen die Marktmachtkonzentration global agierender Unternehmen zu bestehen. Der Vorsitzende der AG Kino – Gilde Christian Bräuer erläutert dazu: “Gerade in dieser herausfordernden Zeit ist der Schutz der Kulturorte im Interesse aller Marktteilnehmer. Er muss deshalb auch im Rahmen der Reform der deutschen Filmförderung als elementarer Baustein für eine starke deutsche Filmwirtschaft im Fokus stehen. Dies gilt für Kreative und Produktion ebenso, wie für Verleih, Kino und nachfolgende Verwerter,“ so Bräuer. „Regulierung ist der Schlüssel zur Sicherung einer vielfältigen Kinowirtschaft“.