Gestern beriet der Kulturausschuss im Bundestag das neue Filmförderungsgesetz (FFG), das ab 01.01.2025 gelten soll. Es ist Teil der umfassendsten Reform der letzten Jahrzehnte. Aber eben auch nur ein Teil. Mit dem Aus, der Ampelregierung stellt sich die Frage, ob die ambitionierten Vorhaben, die weiteren Säulen für Kinos und die Filmförderung noch umgesetzt werden. Sie sollten die Lücken in der Finanzierung schließen, die jetzt erst einmal ungeklärt offen bleiben.
Nach jetzigem Sachstand dürfte das FFG noch rechtzeitig im Bundestag verabschiedet werden, so dass es am 1. Januar 2025 in Kraft treten kann. Für die Kinos klärt das aber wenig. Zwar soll der Anteil aus der Filmabgabe für die Investitionsförderung der Kinos von 15 auf 20% steigen. Ebenso der Zuschussanteil an der Förderung, der von 30 auf 50% steigt. Allerdings fällt die wichtige Referenzförderung für Kinos weg. Sie sollte eigentlich über die neu zu gestaltende Programmförderung der BKM aufgefangen werden. Doch ob das jetzt noch kommt, ist mehr als Unsicher. Neue Grenzwerte gibt es auch im Bereich der Filmabgabe, die nicht mehr Leinwand-, sondern Kinobezogen erhoben wird. Sie wird nun erst ab 150.000 Euro Nettokartenumsatz fällig und wird vor allem kleinere Kinos entlasten. Wichtig war den Kinoverbänden auch, dass es keine weitere Aufweichung der Auswertungsfenster gibt. Insofern ist die Streichung des ursprünglich vorgesehenen §57 FFG bedeutsam. Er hätte abweichende Vereinbarungen des Auswertungsablaufs von Filmen ohne Einbeziehung der Kinos ermöglicht.
Der Fortbestand der FFA scheint also erst mal gesichert. Wie es mit den eigentlich wesentlichen Säulen der Film- und Kinofinanzierung weitergeht, ist dagegen völlig ungewiss. Für die Produktionsseite sind das das Steueranreizmodell und die Investitionsverpflichtung. Für die Kinoseite geht es um die oben genannte Programmförderung und vor allem die Weiterführung des Zukunftsprogramms, das Kinos in der Fläche und Arthouse-Kinos bei wichtigen Investitionen hilft. Der Vorsitzende der AG Kino – Gilde, Christian Bräuer hat immer wieder betont, dass eine Förderreform nur erfolgreich ist, wenn das Kino an der Spitze der Filmauswertung mitgedacht und entsprechend unterstützt wird. Die Rolle der Kinos und Filmverleiher bei der Sichtbarmachung der geförderten Filme ist zu wichtig für deren Wirtschaftlichkeit, als das man diesen Teil der Branche vernachlässigen könnte.
Das Ringen, um den Erfolg des deutschen Films und der Kinos geht also weiter.
Bild: Deutscher Bundestag/Ute Grabovsky/phototek