Wie aktuell gemeldet wird, hat das Bundesverfassungsgericht heute den Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die bayerischen Coronaregeln abgelehnt. Zwar sei die erzwungene Schließung des Restaurants ein Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit, aber die Maßnahmen seien befristet, zudem gebe es wirtschaftliche Staatshilfen. Bezüglich des Kinos, heißt es weiter, hätte sich die Betreiberin zunächst an den bayerischen Verwaltungsgerichtshof wenden müssen. – siehe u.a. Yahoo-Nachrichten hier…