Wie schon in einigen anderen Bundesländern werden auch in Bayern die Mittel für die Kino-Programmpreise wie im letzten Jahr nun auch für 2021 erhöht. Für die FFF Kino-Programmprämien 2021 stehen damit abermals 860.000 Euro zur Verfügung. Für die Erhöhung der Mittel stellt das Bayerische Staatsministeriums für Digitales zusätzliche Mittel zur Verfügung. Die Anträge können ab 15. März beim FFF Bayern eingereicht werden, die Einreichfrist endet am 15. April 2021.
Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach (Foto): „Wenn das letzte Jahr ein Film wäre, dann eindeutig ein mieser Horrorschocker mit echten Längen. Die Kinos sind besonders stark von der Corona-Krise betroffen. Umso mehr ist zu bewundern, wie alle Hebel in Bewegung gesetzt wurden, um dem Publikum trotz der Widrigkeiten ein bestmögliches Programm anzubieten. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass wir mit unserer Filmförderung gerade in der Krise fest an der Seite unserer Kinobetreiberinnen und Kinobetreiber stehen können. Dazu erhöhen wir auch dieses Jahr die Programmprämien auf 860.000 Euro. Ich bin zuversichtlich, dass die Menschen nach der Pandemie wieder ins Kino gehen werden. Sie haben das Sofa satt. Sie wollen raus, sie wollen etwas erleben. Ich setze deshalb alles daran, dass die Kinos auch in Zukunft ihren wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben in den Städten und in der Fläche leisten können.“
FFF Geschäftsführerin Dorothee Erpenstein: „Trotz aller Einschränkungen setzten die bayerischen Kinos im letzten Jahr alles daran, ihrem Publikum ein qualitätsvolles, hochwertiges Programm anzubieten und schufen in diesen schwierigen Zeiten den Raum für persönliche Begegnungen. Mit den FFF Programmprämien unterstützen wir dieses Engagement, das dem Publikum unvergleichliche Leinwanderlebnisse ermöglicht. Auch das Jahr 2021 bleibt eine besondere Herausforderung. Danke an unsere Gesellschafter, allen voran dem Freistaat Bayern, sowohl für die Bereitstellung als auch für die Erhöhung der Mittel.“
In einer Mitteilung des FFF heißt es:
Die Kinobetreiberinnen und Kinobetreiber können ihre Anträge für die Gewährung einer Kino-Programmprämien für das Vorjahr zwischen 15. März und 15. April 2021 beim FFF Bayern einreichen. Voraussetzung ist, dass die Kinos in der Zeit vom 1. Januar bis 16. März 2020 und 2. Juli und 1. November 2020 geöffnet waren und ein regelmäßiger Spielbetrieb stattgefunden hat. Zudem müssen in dem eingereichten Kinosaal mindestens 240 Vorstellungen gezeigt worden sein. Weitere Voraussetzungen für die Gewährung der Programmprämie stehen im Merkblatt.
Besondere Aktionen, die von den antragsberechtigten Kinos in der Zeit des Lockdowns durchgeführt wurden (z.B. Autokino, Open-Air-Kino), können im Spielplan zusätzlich aufgeführt werden.
Als besonderes Filmprogramm gelten ein überdurchschnittlich hoher Anteil an deutschen und europäischen Filmen, ein gutes Angebot an Kinder- und Familienfilmen, Dokumentarfilme, Kurzfilme, Filmreihen, Filme im Original, Filmklassiker, Live-Übertragungen von Opern, Open-Air Kino und Veranstaltungen zur Förderung der Medienkompetenz sowie ein besonderes Ambiente und Kundenfreundlichkeit. Mit den Programmprämien werden Kinos ausgezeichnet, in denen besondere und künstlerisch hochwertige Filme abseits des Mainstreams laufen.