BKM Grütters weiter: „Um die Kinos auch außerhalb der Metropolen zu erhalten und auch die vielen kleinen Arthouse-Kinos in Deutschland zu stärken, hat die Bundesregierung das Zukunftsprogramm Kino gestartet. Als sich dann die ohnehin schon spürbare Krise der Kinobranche durch die Folgen der Corona-Pandemie drastisch verschärfte, hat sich dieses Programm mehr als bewährt. Auch deshalb haben wir die Mittel dafür jetzt nochmals erhöht.“

Gefördert werden Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Kinos.  Dazu zählen insbesondere Saal-, Projektions- und Kassentechnik, digitale Kundenbindung, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Antragsberechtigt sind Kinos mit maximal sieben Sälen, die entweder in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern liegen oder in größeren Städten bestimmte kulturelle Kriterien erfüllen. Kinos mit einem Saal können bis zu 60.000 Euro erhalten, größere Kinos bis zu 45.000 Euro pro Saal. Ein einzelnes Kino kann so eine Bundesförderung in Höhe von bis zu 315.000 Euro erhalten.

Anträge können ab sofort unter www.ffa.de gestellt werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu den Antragsbedingungen.

Der Bund hatte für das Zukunftsprogramm Kino 2020 zunächst 17 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Um die Folgen der Pandemie abzumildern und Investitionen in den Gesundheitsschutz für Publikum und Personal zu ermöglichen, wurden die Mittel im Mai auf 22 Millionen Euro erhöht und zugleich die Fördergrundsätze angepasst. So stieg die maximale Höhe des Bundesanteils von 40 auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Insgesamt konnten mit dem Programm bisher 302 Kinos unterstützt werden.