Gestern Abend hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags dem Konzept für den Kulturfonds Energie des Bundes zugestimmt und die erste Rate (375 Mio. Euro ) der Mittel freigegeben. Insgesamt stehen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende zu unterstützen. Der Kulturfonds Energie des Bundes kann auch von Kinos in Anspruch genommen werden. Für die Umsetzung wird es erforderlich sein, sich wiederum auf einer Registrierungsplattform zu registrieren. Die Registrierungsplattform wird voraussichtlich ab Mitte Februar zur Verfügung stehen. Sie hält auch Fragen und Antworten zur Berechnungsgrundlage und Antragstellung bereit. Der Mehrbedarf kann, wie auch beim Sonderfonds Kultur, rückwirkend bei den Ländern beantragt werden, die für die Abwicklung zuständig sein werden. Weitere Informationen werden Anfang Februar folgen.