Mit der gestern auf der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen Verschärfung der Corona-Maßnahmen wurde der Einsatz der 2G-Regel nun flächendeckend geregelt und an die Hospitalisierungsinzidenz der einzelnen Bundesländer gekoppelt – also an die Krankhauseinlieferungen pro 100.000 Einwohner*innen in 7 Tagen. Der Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene tritt ab einen Wert von über 3 in Kraft, was derzeit in fast allen Bundesländern der Fall ist. Von der ab einer Inzidenz von 6 einsetzenden 2G Plus-Regel sind Kinos laut dem Beschluss nicht betroffen, sondern nur Orte mit besonders hohem Infektionsrisiko wie Clubs oder Bars. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat angesichts der extrem hohen Inzidenzen im Bundesland heute jedoch die zusätzliche Testpflicht auch für Kinos beschlossen sowie in den am stärksten betroffenen Landkreisen einen Lockdown verhängt. Derartige Maßnahmen sind für Kulturstätten laut dem neuen Infektionsschutzgesetz nach dem 15. Dezember aber nicht mehr zulässig. Die Kinos sind damit von einem möglichen Veranstaltungsverbot durch die Länder, welches ab einer Inzidenz von 9 angewendet werden kann, ausgenommen.
Eine Zusammenfassung der Beschlüsse auf Blickpunkt Film…
Update: Am Freitagabend hat nun auch Sachsen einen Lockdown und damit die Schließung von Kultureinrichtungen beschlossen.