Die lang erwartete kulturelle Kinoförderung des Bundes steht kurz vor dem Start: Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bundeshaushalts werden noch in diesem Jahr 7 Mio. Euro dafür bereitgestellt. Die Förderung entwickelt die ehemalige Referenzförderung der FFA und den Kinoprogrammpreis weiter. Die Antragstellung über das Serviceportal der FFA ist ab Anfang November vorgesehen. Grundlage der Förderung bildet ein referenzbasiertes Punktesystem, das auf einer Liste aller programmfüllenden Filme basiert, die im Jahr 2024 im Kino zu sehen waren. Eine vorläufige Fassung dieser Filmliste ist nun auf der Website der FFA verfügbar.
Die veröffentlichte Liste enthält in ihrer aktuellen Version alle gewerteten Filme des Jahresfilmprogramms 2024. Sollten darin Filme aufgeführt sein, die nicht als deutsche, europäische und/oder künstlerisch-kreative Produktionen gekennzeichnet sind, obwohl sie die entsprechenden Kriterien erfüllen, bittet die FFA um Mitteilung per E-Mail an kinoprogrammpraemie@ffa.de bis spätestens 28.09.2025.
Über den offiziellen Beginn der Antragstellung für das neue Kinoförderprogramm des Bundes wird die FFA rechtzeitig informieren. Nach derzeitigem Stand wird die Antragstellung ab Anfang November 2025 über das FFA-Serviceportal möglich sein.