Das Land Rheinland-Pfalz hat neue Corona-Regelungen bekannt gegeben – danach gilt ab Mittwoch für Kinos, Theater und andere Kultureinrichtungen als Vorgabe, dass nicht mehr 1,50 Meter Abstand einzuhalten sind, ab dann gilt eine Art „Schachbrettmuster„: „In Einrichtungen mit einer festen Bestuhlung oder einem festen Sitzplan kann der Mindestabstand zwischen Personen durch einen freien Sitzplatz zwischen jedem Sitzplatz innerhalb einer Reihe sowie vor und hinter jedem Sitzplatz gewahrt werden, wenn die Sitzplätze personalisiert vergeben und dies durch den Betreiber der Einrichtung dokumentiert wird.“ (§ 1) Die Publikumsbegrenzungen werden auf 250 Personen in Innenräumen und 500 im Freien erhöht. Die Absenkung des Mindestabstandes ist – anders als in Berlin – nicht an eine Maskenpflicht im Saal gebunden, sie „entfällt am Platz“ (§ 2 Abs. 3 und § 5 Abs. 1).
Kulturminister Konrad Wolf (Foto): „Die Lockerungen sind ein wichtiger Schritt für die rheinland-pfälzische Kulturszene. Uns ist bewusst, dass die Einrichtungen stark unter den notwendigen Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung leiden. Mit dem Herbst werden Veranstaltungen in Innenräumen zunehmen. Durch angepasste Abstandsgebote wollen wir ermöglichen, dass mehr Menschen als bisher in den Genuss von Kultur kommen können und dabei gleichzeitig geschützt sind.“
Infos des rheinland-pfälzischen Wissenschafts- und Kulturministeriums hier…
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Die „Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) Vom 11. September 2020“ mit den einzelnen Paragrafen hier…