Nach einem Beschluss des sächsischen Kabinetts dürfen in den Kinos in Sachsen (und in Theatern, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen) seit dem 18. Juli die Mindestabstände auf unter 1,50 Meter verringert werden, wenn eine „verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept“ vorhanden ist. Das heißt in der Praxis, dass die Kinos mit einer Regelung „ein freier Platz zwischen Gruppen“ auf eine deutlich wirtschaftlichere Auslastung kommen können. Außerhalb der Säle gilt weiterhin Maskenpflicht und Mindestabstand.