Ab sofort ist es möglich, die Anträge für den BKM – Kinoprogrammpreis zu stellen. Die Einreichfrist läuft bis zum 06.04.2022.
Ein Link zu den Antragsformularen sowie weitere Informationen haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
Hier geht es zum Link für die Antragsunterlagen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/medien/filmfoerderung/antraege-und-merkblaetter
Für etwaige Rückfragen steht zur Verfügung:
Frau Vollmann
Referat K 35
Tel.: 02289968113737
Wichtig zur Information vor der Antragsstellung ist auch das Merkblatt zum Kinoprogrammpreis (Am Ende des Beitrags in Gänze verlinkt):
„Anträge können für Filmtheater gestellt werden, die mindestens 150 Vorführungen und mindestens 5 Monate Spielbetrieb nachweisen können. Hierbei werden nur Vorführungen im Kino berücksichtigt (z. B. keine Open-Air Vorführungen).
Sollte das antragsstellende Kino in einer Region liegen, welche von regionalen Lockdowns betroffen war, und ausschließlich aufgrund dessen die Anforderungen nicht erfüllen, ist eine Antragsstellung auch dann möglich, wenn hierfür entsprechende Nachweise erbracht werden können.“
Für den BKM-Kinoprogrammpreis stehen in diesem Jahr wieder 1,8 Mio. Euro zur Verfügung.