Mit der heutigen Bekanntgabe der neuesten Corona-Verordnungen des Landes Niedersachsen ist nun klar: auch in Niedersachsen dürfen die Kinos bald öffnen, nämlich ab 22. Juni. Zu den Vorgaben gehören die Kontaktdatenverfolgbarkeit, die 1,50m-Abstandsregeln und die Maskenpflicht im Kinofoyer. Ähnlich wie in Bayern gilt diese wohl auch im Saal – aber nicht, wenn (analog zu den Regeln in einem Restaurant) etwas verzehrt wird. Eine verringerte Anzahl (wie in Bayern auf 50 bzw. 100) ist nicht vorgegeben, es dürfen (theoretisch) bis 250 Besucher in einen Saal, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden. In einem aktuellen Brief an den niedersächsischen Ministerpräsidenten appelliert die AG Kino daran, die Auflagen so zu gestalten, dass eine Wirtschaftlichkeit des Kinobetriebes möglich bleibt, und mahnt zudem entsprechende Förderungen an.