Wie zu erwarten war, haben sich am späten Mittwochabend die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf eine Verlängerung des Corona-Lockdowns verständigt. Für den Einzelhandel sind sogar Verschärfungen vorgesehen. Die Verlängerung gilt bis zum 20. Dezember – ab dann wird weiterhin im 2-Wochen-Rhythmus entschieden. Das heißt, dass bis auf noch nicht absehbare Zeit auch die Kinos geschlossen bleiben müssen. Die betroffenen Geschäfte und Einrichtungen sollen aber auch weiterhin wie bei den Novemberhilfen Entschädigungen erhalten, ca. 17 Milliarden Euro sind dafür vorgesehen.
IMMERHIN: die Kultureinrichtungen werden besonders gewürdigt! Im Beschluss heißt es: „Beim weiteren Vorgehen ist zu beachten, dass das Infektionsschutzgesetz vorsieht, bei Beschränkungen des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen der Bedeutung der Kunstfreiheit Rechnung zu tragen. Sobald dies angesichts der Infektionslage möglich ist, sollten daher die Kultureinrichtungen wieder öffnen können. Die Kulturminister werden beauftragt, hierfür eine Strategie zu erarbeiten, die den notwendigen Vorlauf und hinreichende Planungssicherheit gewährleistet.“ (Pkt. 6 des Beschlusses). Vor allem die Punkte „notwendiger Vorlauf“ und „hinreichende Planungssicherheit“ bieten die Möglichkeit, dass es – möglichst in Abstimmung mit den Verbänden – anders als im Sommer zu einem geregelten, geplanten und bundesweit abgestimmten Eröffnungsszenario kommt.
Apr. 30, 2025