In dem gemeinsamen Appell heißt es, dass ein Verbot des Einsatzes von Geoblocking-Technologien zur Unterstützung der territorialen Exklusivität von Film- und audiovisuellen Inhalten und Diensten die kreative und wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Film- und audiovisuellen Sektors in Europa ernsthaft gefährden würde und insbesondere für die gesamte europäische audiovisuelle Industrie, darunter auch die deutschen Kinos, äußerst schädliche Folgen hätte.

Die Bedeutung der territorialen Exklusivität für den europäischen Film- und audiovisuellen Sektor ist vielfach dokumentiert worden. Wiederholt wurde festgestellt, dass die Aushöhlung der territorialen Exklusivität durch ein Verbot des Geoblockings im Zusammenhang mit der Finanzierung und dem Vertrieb von Filmen und audiovisuellen Inhalten auch den wirtschaftlichen Wert der betreffenden Rechte untergräbt, was sich unmittelbar negativ auf die Finanzierungs- und Vertriebsmöglichkeiten sowie auf die Rentabilität von Investitionen in künftige Filme und audiovisuelle Inhalte in Europa auswirkt. Die Aushöhlung der territorialen Exklusivität würde sich auch direkt und negativ auf das Verbraucherwohl auswirken, indem sie zu einer geringeren Auswahl an Inhalten, Vertriebs- und Zugangsoptionen sowie zu höheren Preisen führen würde.

Fraktionsübergreifend hat sich bereits eine größere Koalition von Abgeordneten gebildet, die gemeinsam mit dem Kulturausschuss Änderungsanträge einbringen werden, um die Geoblocking-Verordnung in ihrer jetzigen Form zu verhindern. Erst kürzlich hatte sich Kulturstaatsministerin Claudia Roth bereits entschieden gegen eine Einbeziehung des audiovisuellen Sektors in die Geoblocking-Verordnung ausgesprochen.