Gefördert werden können u.a. Erhalt und Modernisierung der Gebäude, Ausstattung, Technik und Digitalinfrastruktur. Die Zuwendungen werden einmalig als Zuschuss im Sinne der §§ 23, 44 BHO bewilligt.

Für das Zukunftsprogramm Kino gewährt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien höchstens 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal und höchstens 45.000 Euro pro Leinwand für Kinos ab zwei Sälen. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, Voraussetzung ist eine Eigenbeteiligung der Kinos von mindestens 20 %. Allein die Bundesregierung stellt für das Zukunftsprogramm Kino 2020 bis zu 17 Millionen Euro zur Verfügung.

Dazu sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (Bild): „Der Zugang zur Kultur im ländlichen Raum ist ein wichtiger Faktor für gleichwertige Lebensverhältnissen in ganz Deutschland. Wo die Menschen nicht nur die Folgen von Abwanderung, demografischem Wandel und Versorgungslücken zu tragen hätten, sondern auch zunehmend die Folgen eines schwindenden kulturellen Angebots, finden Populisten leichter Zulauf. Dringender denn je brauchen wir hier Orte der kulturellen Begegnung und des Austauschs. Lokale Kinos machen ansprechende und anspruchsvolle Filme für alle Menschen zugänglich und ermöglichen ein kulturelles Gemeinschaftserlebnis. Diese wichtigen Kulturorte wollen wir auch jenseits der großen Metropolen in der Fläche erhalten.“

Auf den Webseiten der FFA stehen unter Zukunftsprogramm Kino  Listen der Kinoprogrammpreise, der Länder mit entsprechenden Förderangeboten sowie der meistgestellten Fragen und Antworten (FAQ) zum Download bereit, außerdem eine Übersicht der förderbaren Maßnahmen, die Fördergrundsätze und der Link zum Online-Antrag für das Zukunftsprogramm Kino.

Sollte noch kein Zugang zur digitalen Antragsannahme existieren, kann dieser unter demselben Link angelegt werden. Der Zugang steht wenige Minuten nach der Einrichtung zur Verfügung.